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Einer aktuellen Verfügung der Finanzverwaltung können die Grundsätze zur Nutzungsdauer von Tiny Houses entnommen werden.

Je nachdem, ob das Tiny House als Gebäude zu behandeln oder eher vergleichbar mit einem Wohnwagen ist, ergeben sich folgende steuerliche Nutzungsdauern, sollte das Tiny House vermietet oder eigenbetrieblich genutzt werden:

* Gebäude: Erfüllt ein Tiny House im bewertungsrechtlichen Sinn die Voraussetzung für ein Gebäude (BFH 23.9.88, III R 67/85), greifen die Regelungen für die Abschreibung von Gebäuden nach § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG (R 7.1 Abs. 5 EStR).
* Wohnwagen: Ist das Tiny House im Einzelfall mit einem Wohnwagen vergleichbar (Tiny House on Wheels), bestehen grundsätzlich keine Bedenken, eine Nutzungsdauer von acht Jahren anzunehmen (BMF 15.12.00, IV D 2-S 1551-188/00, Punkt 4.2.9).

Merke | Handelt es sich bei einem Tiny House eher um ein Gebäude, kommt statt der 3%igen Gebäudeabschreibung (bis Ende 2022: 2%ige Abschreibung) nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG auch eine nachgewiesene kürzere Nutzungsdauer in Betracht.

fundstelle
BMF 22.2.23, IV C 3 – S 2196/22/10006 :005