Mittlerweile gibt es genug Impfstoff, so dass sich grundsätzlich alle, die dies wollen, gegen Covid-19 impfen lassen können. Daher wird künftig in allen Bundesländern keine Entschädigung mehr im Falle einer angeordneten Quarantäne aufgrund von Covid-19 für Ungeimpfte gezahlt – spätestens ab dem 1.11.2021. Das haben die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister von Bund und Ländern am 22.9.2021 beschlossen.
Zwei Ausnahmen soll es geben:
- Jemand kann sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen und hat ein entsprechendes Attest.
- Oder er gehört zu einem Personenkreis, für die in einem Zeitraum von bis zu 8 Wochen vor der Absonderungsanordnung keine öffentliche Empfehlung für eine Impfung gegen Covid-19 vorlag.
Infektionsschutzgesetz wird angewendet
Mit dem Beschluss geht es um eine Anwendung eines Passus des Infektionsschutzgesetzes, den es schon vor der Corona-Pandemie gab: Wer durch eine empfohlene Impfung eine Quarantäne hätte verhindern können, kann von der Entschädigung ausgenommen werden. Beispielsweise nach einer Reise in die Tropen.
Bitte beachten Sie!
Wer jedoch an Covid-19 erkrankt und arbeitsunfähig ist, hat Anspruch auf Lohnfortzahlung und gegebenenfalls Krankengeld im Krankheitsfall – auch wenn er oder sie nicht geimpft sein sollte.
Hier gelangen Sie zum Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz.