Obwohl hinreichend vor den Folgen von Subventionsbetrug gewarnt wurde, haben Betrüger versucht über die unberechtigte Beantragung von Corona-Hilfen schnell an Geld zu kommen. Das Landgericht Stade (LG) hatte in einem Fall zu entschieden, bei dem ein Mann im Frühjahr 2020 in 7 Fällen in 4 Bundesländer sog. Corona-Soforthilfen für tatsäk;chlich nicht existente Kleingewerbe beantragte.
Auf diese Weise erlangte er insgesamt 50.000 €. In 3 Fällen nutzte er hierfür fremde Personendaten. Er täuschte dabei äber subventionserhebliche Tatsachen, die in den jeweiligen Antragsformularen in der gebotenen Klarheit als solche bezeichnet waren. Das LG verurteilte den Mann zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 10 Monaten. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Mannes verworfen, weil die Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergab. Das Urteil ist damit rechtskräftig.