Der Bundesrat hat am 18.12.2020 das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens gebilligt. Das Gesetz sieht eine Verkürzung der Restschuldbefreiung in Insolvenzverfahren von 6 auf 3 Jahre vor: Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch Unternehmen sind damit unter bestimmten Voraussetzungen früher als bisher von nicht erfüllten Verbindlichkeiten gegenüber ihren Gläubigern befreit. Dies soll ihnen die Chance auf einen zügigen wirtschaftlichen Neuanfang nach der Insolvenz geben.
Das Gesetz enthält darüber hinaus Regelungen für Corona-bedingte Insolvenzen, damit auch diejenigen profitieren können, die durch die Corona-Pandemie in finanzielle Schieflage geraten sind. So gilt die Anwendung des Gesetzes rückwirkend für alle ab dem 1.10.2020 beantragten Insolvenzverfahren. Für Anträge, die zwischen dem 17.12.2019 und dem 30.9.2020 gestellt wurden, gibt es eine Übergangsregelung. Das Gesetz ist Teil des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakts, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzufedern. Es setzt zudem Vorgaben der EU-Richtlinie über die Restrukturierung und Insolvenz für den Bereich der Entschuldung um.
Zusätzlich enthält das Gesetz einige Regelungen, die in keinem unmittelbaren Zusammenhang zum Insolvenzrecht stehen, aber ebenfalls Bezug zur Corona Pandemie haben:
- Hilfe für Gewerbemieter
- Aktionärsbeteiligung in Pandemie-Zeiten
Für Gewerbemiet- und Pachtverhältnisse, die von staatlichen Covid-19 Maßnahmen betroffen sind, gilt eine gesetzliche Vermutung: Erhebliche (Nutzungs-) Beschränkungen in Folge der Pandemie können dadurch eine schwerwiegende Veränderung der Geschäftsgrundlage darstellen. Fälle, in denen eine gerichtliche Entscheidung erforderlich ist, werden durch eine begleitende verfahrensrechtliche Regelung beschleunigt, damit die Parteien schneller Rechtssicherheit erhalten.
Im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht gibt es neue Regelungen zu Frage- und Antragsrechten der Aktionäre für das Jahr 2021, um auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie zu reagieren.