In für BUCHHALTER & UNTERNEHMENSBERATER, für UNTERNEHMER, Steuer-Tipps für ALLE

Neben der finanziellen Unterstützung durch unkomplizierte und günstige KfW-Kredite unterstützt die Bundesregierung auch sog. Solo-Selbstständige, Angehörige der Freien Berufe, Künstler und Kleinstunternehmen – unter weiteren Voraussetzungen- in Form von Zuschüssen – sog. Soforthilfen.

Die Soforthilfe des Bundes kann nach den derzeitigen Regelungen nur noch bis zum 31.05.2020 beantragt werden. Für Landesprogramme gelten ggf. abweichende Fristen.

Der Zuschuss des Bundes für Betriebe, die bis zu 5 Mitarbeiter beschäftigen, beträgt bis zu 9.000 € bzw. für Betriebe bis zu 10 Mitarbeitern bis zu 15.000 € für 3 Monate. Neben den Bundeszuschüssen konnte auch auf Zuschussprogramme aus den jeweiligen Bundesländern in unterschiedlicher Ausprägung zugegriffen werden.

Bitte beachten Sie! Die Corona-Soforthilfe ist als Betriebseinnahme steuerpflichtig und wird im Rahmen der Gewinnermittlung berücksichtigt. Wenn im Jahr 2020 ein positives „zu versteuerndes Einkommen“ erwirtschaftet wird, dann wird hierauf der individuelle Steuersatz angewendet. Die Finanzbehörden werden in der Regel über die Zahlung der Zuschüsse informiert. Bei vorsätzlichen oder leichtfertigen Falschangaben müssen Antragsteller mit Strafverfolgung wegen Subventionsbetrugs rechnen.