Allen Eltern steht Elterngeld nach der Geburt ihres Kindes zu. Es soll das Einkommen des Elternteils, der sich um die Betreuung des neugeborenen Kindes kümmert, ersetzen und so die Familie finanziell unterstützen. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.
Die zeitlich befristete Neuregelung zum Elterngeld zielt darauf ab, die Situation von Eltern aufzufangen, die die Voraussetzungen für den Elterngeldbezug anlässlich der Corona-Pandemie nicht mehr einhalten können. Dafür sollen die Elterngeldregelungen für betroffene Familien zeitlich befristet angepasst werden, um sie in der aktuellen Lebenslage weiterhin effektiv mit dem Elterngeld unterstützen zu können.
Die Regelung sieht vor, dass Eltern, die in sog. systemrelevanten Berufen arbeiten, ihre
Elterngeldmonate aufschieben können. Ist es ihnen nicht möglich, ihre Elterngeldmonate zwischen dem 1.3. und 31.12.2020 zu nehmen, können sie diese nehmen, wenn die Situation gemeistert ist, spätestens zum Juni 2021.
Auch wenn ein Elternteil infolge der aktuellen Corona-Situation mehr oder weniger als geplant arbeitet, bleibt der Partnerschaftsbonus bestehen. Er ist eine zusätzliche Leistung, die an Mütter und Väter ausgezahlt wird, die beide in Teilzeit arbeiten und sich gemeinsam um die Kindererziehung kümmern.
Familien und werdende Eltern, die infolge der Corona-Maßnahmen Einkommensverluste verzeichnen, sollen keinen Nachteil haben. Demnach reduzieren die Zeiten mit verringertem Einkommen das Elterngeld nicht und haben bei einem weiteren Kind auch keinen negativen Einfluss auf die Höhe des Elterngeldes.
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