Nach Auffassung des BFH dürfen Geländewagen mit über 2,8 t aufgrund einer rückwirkenden Gesetzesänderung ab dem 1.5.2005 als Pkw besteuert werden.
Die hiergegen eingelegte Verfassungsbeschwerde wurde vom BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen, sodass die rückwirkende Neuregelung zulässig war. Im März 2011 hat sich das letzte Verfahren vor dem BFH durch Zurücknahme der Revision erledigt.
Steuerpflichtige können sich demnach nicht mehr auf die alte Regelung berufen, und es bestehen keine Gründe mehr, Einspruchsverfahren weiterhin ruhen zu lassen.
Wohnmobil: FinMin NRW 31.3.11, PM; 19.6.09, S 6104 – 2a-V A 1
BFH 24.2.10, II R 44/09, Verfassungsbeschwerde nicht angenommen BVerfG 30.10.10, 1 BvR 1993/10
BMF 15.10.10, IV D 4 – S 6104/08/10001, BStBl I 10, 1212