Laut BFH ist die Gebührenpflicht für die Bearbeitung von Anträgen auf verbindliche Auskünfte verfassungsgemäß, selbst wenn sie im Einzelfall besonders hoch ausfällt und soweit ihre Höhe sich nach der vom FA für die Bearbeitung aufgewendeten Zeit richtet.
Dabei ist auch eine Teileinspruchsentscheidung rechtmäßig, wenn das FA bei Sachdienlichkeit vorab über Teile des Einspruchs entscheidet. Damit billigt der BFH den durch das JStG 2007 eingefügten § 367 Abs. 2a AO.
Offen ist hingegen noch die Frage, ob das FA bei Verfahrensruhe am Erlass einer Einspruchsentscheidung gehindert ist und inwieweit sich der nachträglich beigefügte Vorläufigkeitsvermerk auf den Rechtsschutz auswirkt.