Die Europäische Kommission hat die beihilferechtliche Genehmigung für die Fortführung der Steuerentlastung für Biokraftstoffe in der Land- und Forstwirtschaft erteilt (§ 57 Energiesteuergesetz). Das hat zur Folge, dass für das Jahr 2018 Rückvergütungen bei der Energiesteuer winken. Weiterhin können für das Kalenderjahr die Entlastungen uneingeschränkt gewährt werden.
Fundstelle
Mitteilung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen