Die Zuordnung von Wertpapieren zum Betriebsvermögen eines Freiberuflers ist problematisch. In anhängigen Revisionen geht es um die Frage, ob Wertpapiere bei Freiberuflern weder als notwendiges noch als gewillkürtes Betriebsvermögen gelten und ob diese Einstufung auch gilt, wenn die Papiere mit betrieblichen Mitteln angeschafft werden und der Liquiditätsreserve dienen und ab welcher Verlusthöhe eine Teilwert-AfA auf im Anlage- oder Umlaufvermögen gehaltene betriebliche Aktien zulässig ist.
FG Münster 9.7.10, 9 K 75/09 K, Revision unter I R 98/10 ; 31.8.10, 9 K 3466/09 K, G, Revision unter I R 89/10
FG Berlin-Brandenburg 23.4.08, 7 K 9382/05 B, Revision unter VIII R 19/08
FG Baden-Württemberg 11.10.07, 5 K 231/04, EFG 08, 438, Revision unter VIII R 1/08
FG Köln 25.9.08, 15 K 1235/04, EFG 09, 94 Revision unter VIII R 18/09; 1.3.07, 9 K 7050/02, EFG 07, 1159, Revision unter III R 31/07