Der BFH ist der Auffassung, dass ein Bilanzbuchhalter keine Umsatzsteuervoranmeldungen für Mandanten erstellen darf. Ob das rechtens ist, muss jetzt das BVerfG klären. Bei ihm ist die Verfassungsbeschwerde anhängig.
Verwandte Themen:
Fragen und Antworten für Buchhalter
Fundstelle
BFH 7.6.17, II R 22/15, BVerfG, 1 BvR 2288/17