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Der BFH ist der Auffassung, dass ein Bilanzbuchhalter keine Umsatzsteuervoranmeldungen für Mandanten erstellen darf. Ob das rechtens ist, muss jetzt das BVerfG klären. Bei ihm ist die Verfassungsbeschwerde anhängig.

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Fundstelle
BFH 7.6.17, II R 22/15, BVerfG, 1 BvR 2288/17