In Steuer-Tipps für ALLE

Personal

Meldung auch bei Elternzeit von weniger als einem Kalendermonat

Ab 1.1.17 müssen Arbeitgeber auch in den Fällen, in denen die Unterbrechung wegen der Inanspruchnahme von Elternzeit keinen Kalendermonat umfasst, eine Unterbrechung mit dem Abgabegrund 52 melden.

Dies gilt unabhängig vom Versicherungsstatus des Arbeitnehmers. Damit können die Krankenkassen künftig in allen Fällen prüfen, ob die freiwillige Mitgliedschaft bei einer Unterbrechung der Beschäftigung wegen Elternzeit beitragsfrei fortgesetzt werden kann.

Fundstelle
Besprechungsergebnisse der Spitzenverbände 9.3.16

Einkommensteuer

Keine Steuerfreiheit einer Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten bei einem Polizeibeamten

Die einem Polizeibeamten gezahlte Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten nach §§ 17a ff. EZulV ist nicht nach § 3b EStG steuerfrei. Dies gilt auch, soweit sich die Höhe der Zulage nach den tatsächlich geleisteten Nachtdienststunden richtet.

Nach Auffassung des FG erfüllen solche „Mischzuschläge“, die nicht nur Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit abgelten, sondern auch andere Erschwernisse und mit denen sämtliche Erschwernisse einheitlich abgegolten werden, die Voraussetzungen des § 3b EStG nicht.

Fundstelle
FG Niedersachsen 28.6.16, 10 K 146/15, EFG 16, 1407, Rev. BFH VI R 30/1

Sozialrecht

Auch Sozialversicherungsbeiträge werden bei unvollständiger Lohnbuchhaltung geschätzt

Das LSG Berlin-Brandenburg weist auf die Risiken einer unvollständigen Lohnbuchhaltung hin, die auch den Träger der Rentenversicherung zur Schätzung berechtigt.

Die Träger der Rentenversicherung prüfen bei den Arbeitgebern, ob diese ihre Meldepflichten und ihre sonstigen Pflichten im Zusammenhang mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag ordnungsgemäß erfüllen. Sie prüfen insbesondere die Richtigkeit der Beitragszahlungen und der Meldungen (§ 28a SGB IV) mindestens alle vier Jahre.

Nach § 28f Abs. 1 SGB IV muss der Arbeitgeber für jeden Beschäftigten getrennt nach Kalenderjahren Entgeltunterlagen führen und bis zum Ablauf des auf die letzte Prüfung folgenden Kalenderjahres geordnet aufbewahren. Hat ein Arbeitgeber die Aufzeichnungspflicht nicht ordnungsgemäß erfüllt und können dadurch die Beitragspflicht oder die -höhe nicht festgestellt werden, kann der prüfende Träger der Rentenversicherung nach § 28f Abs. 2 S. 1 SGB IV den Beitrag von der Summe der vom Arbeitgeber gezahlten Arbeitsentgelte geltend machen. Soweit der Träger die Höhe der Entgelte nicht oder nicht ohne unverhältnismäßig großen Verwaltungsaufwand ermitteln kann, muss er diese schätzen (§ 28f Abs. 2 S. 3 SGB IV).

Fundstelle
LSG Berlin-Brandenburg 8.4.16, L 1 KR 325/15

Einkommensteuer

Kosten für behindertengerechten Umbau eines Kleinbusses als außergewöhnliche Belastung

Steuerpflichtige, die so gehbehindert sind, dass sie sich außerhalb des Hauses nur mithilfe eines Kraftfahrzeugs bewegen können, können grundsätzlich alle Kraftfahrzeug-Kosten, soweit sie nicht Werbungskosten oder Betriebsausgaben sind, neben den Pauschbeträgen für behinderte Menschen als außergewöhnliche Belastung geltend machen (FG Hessen 23.6.16, 6 K 2397/12, EFG 16, 1523; Rev. BFH: VI R 29/16).

Beachten Sie

Angemessen sind aber nur Aufwendungen für Fahrten bis zu 15.000 km im Jahr und nur bis zur Höhe der Kilometerpauschbeträge, die in den EStR und LStR für den Abzug von Kraftfahrzeug-Kosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben festgelegt sind. Liegen außergewöhnliche Umstände vor, können die Pauschsätze ausnahmsweise überschritten werden.

Praxishinweis

In zwei früheren Entscheidungen hatte der BFH derartige außergewöhnliche Umstände u. a. dann für möglich erachtet, wenn ein Steuerpflichtiger wegen der Art seiner Behinderung auf ein besonderes Fahrzeug angewiesen ist, für das überdurchschnittlich hohe Aufwendungen erforderlich sind (vgl. BFH 22.10.96, III R 203/94, BStBl II 97, 384; BFH 14.10.97, III R 95/96, BFH/NV 98, 1072). Es bleibt abzuwarten, ob der BFH das anhängige Revisionsverfahren zum Anlass nimmt, seine Grundsätze zur Frage der außergewöhnlichen Umstände weiterzuentwickeln. In vergleichbaren Fällen sollten die Steuerbescheide bis zum Abschluss des Revisionsverfahrens offengehalten werden.

Fundstelle
FG Hessen 23.6.16, 6 K 2397/12, EFG 16, 1523; Rev. BFH VI R 29/16, astw.iww.de, Abruf-Nr. 189177

Umsatzsteuer

Nachträgliche Überschreitung der Kleinunternehmergrenze

Liegt der Vorjahresumsatz eines Kleinunternehmers nicht über 17.500 EUR, profitiert er auch im Folgejahr von der Kleinunternehmerregelung. Doch was passiert, wenn das FA den Vorjahresumsatz nachträglich auf über 17.500 EUR erhöht? Für FA und FG Sachsen-Anhalt ist die Sache klar: Die Kleinunternehmereigenschaft kippt selbst dann, wenn die 17.500-EUR-Grenze nur geringfügig überschritten wurde.

Fundstelle
FG Sachsen-Anhalt, 26.7.16, 4 V 1379/15

Einkommensteuer

Anschluss an Abwasserentsorgung: FG Sachsen bejaht § 35a EStG

Kann ein Grundstückseigentümer eine Steueranrechnung nach § 35a Abs. 2 EStG beantragen, wenn der Abwasserzweckverband sein Grundstück an die öffentliche Abwasserentsorgung anschließt und ihm dafür 60 % der Anschlusskosten in Rechnung stellt? Das FG Sachsen meint „Ja“. Letztlich entscheiden muss aber der BFH.

Fundstelle
FG Sachsen, 12.11.15, 8 K 194/15