Umsätze eines gewerblichen Betreibers von Geldspielautomaten sind nicht nach § 4 Nr. 9b UStG steuerfrei.
Diese Vorschrift verstößt weder gegen Unionsrecht noch gegen das Grundgesetz. Mit dieser Anschlussentscheidung an ein EuGH-Urteil ist vom BFH nun endgültig geklärt, dass Geldspielautomatenumsätze seit dem 6.5.2006 steuerpflichtig sind und als Bemessungsgrundlage die Kasseninhalte abzüglich darin enthaltener Umsatzsteuer gelten.
BFH 10.11.10, XI R 79/07