In für ANLEGER

Der BFH hatte jüngst entschieden, dass Gewinne aus Zertifikaten mit einer Garantie unter dem Nennwert nur anteilig zu Kapitaleinnahmen führen.
Die Verwaltung wendet diese Rechtsprechung erst bei der Veranlagung an.
Die Banken behalten den Zinsertrag weiterhin vom kompletten Kursgewinn ein. Sofern der Anleger bei seiner Erklärung geringere Kapitaleinnahmen geltend macht, kann er aufgefordert werden, die Emissionsbedingungen vorzulegen.
Das BMF überträgt die Grundsätze auch auf Optionsanleihen, bei denen eine teilweise Rückzahlung des Nennwerts zugesagt wird.
BMF 17.6.08, IV C 1 – S 2252/07/0002
BFH 4.12.07, VIII R 53/05