In für UNTERNEHMER

Die Bildung einer Ansparabschreibung durch den Rechtsvorgänger ist nicht mehr zulässig, wenn der Betrieb im Zeitpunkt der Bilanzeinreichung beim Finanzamt bereits im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auf den Rechtsnachfolger übergegangen ist.
Entsprechendes gilt für den neuen Investitionsabzugsbetrag, weil die am Bilanzstichtag geplante Investition dann nicht mehr realisiert werden kann. Diese BFH-Rechtsprechung ist anzuwenden bei zwischenzeitlicher Veräußerung oder Aufgabe des Betriebs und entsprechend auch auf die Fälle der Betriebsübergabe im Wege der vorweggenommenen Erbfolge.
FG Rheinland-Pfalz 23.2.10, 3 K 2497/08

Diese Mehrwerte sind korrespondierend zur Abschreibung in der Gesamthandsbilanz abzuschreiben, sowohl im Hinblick auf die Methode als auch die Nutzungsdauer. Die Einheitlichkeit der Gesellschaftsbilanz schließt es aus, dem erwerbenden Gesellschafter losgelöst eine abweichende Abschreibungsmethode zu eröffnen. Mit diesem Urteil widerspricht das FG Niedersachsen Teilen der Literatur, die eine wirtschaftlich abweichende Sichtweise zulassen.
Der Grundsatz der Einheitlichkeit gebietet es, auch den Mehrwert über die gleiche Restnutzungsdauer wie das korrespondierende Wirtschaftsgut in der Gesamthandsbilanz abzuschreiben. Bei den Mehrwerten handelt es sich nur um Korrekturposten, die entsprechend der Behandlung in der Gesellschaftsbilanz gewinnwirksam aufzulösen sind. Die zusätzlichen Aufwendungen der eintretenden Gesellschafter haben keinen Einfluss auf das abzuschreibende Wirtschaftsgut, das nur eine einheitliche betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer aufweist. Im Gegensatz zu nachträglichen Anschaffungskosten vermehren, verändern oder verbessern die über die Buchwerte der Kapitalkonten hinausgehenden Beträge nämlich nicht die Nutzungsdauer.
Steuertipp: Die Deckungsgleichheit in den Bilanzen führt auch dazu, dass Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte, sowie der Ansatz von geringwertigen Wirtschaftsgütern oder eine Teilwertabschreibung grundsätzlich nur einheitlich in Anspruch genommen werden können.