Posted
Keine Ordnungsgelder für verspätete Offenlegung der Jahresabschlüsse bis zum 2.4.2024
Das Bundesamt für Justiz wird gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31.12.2022 am 31.12.2023 [...]