Kuriositäten im Steuerrecht – Härteausgleich für Energiepreispauschale?
Die Energiepreispauschale (EPP) für Erwerbstätige i. H. v. 300 EUR ist grundsätzlich einkommensteuerpflichtig. Hat der Arbeitgeber diese im Jahr 2022 ausbezahlt, wurde in der Regel bereits [...]