Erstattung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung für mehrere Jahre
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, die dem Steuerpflichtigen erstattet worden sind, sind auch dann mit den Aufwendungen zu verrechnen und dem Gesamtbetrag der Einkünfte hinzuzurechnen, [...]