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Umsatzsteuer – Freizeit-, Spaß- und Thermalbäder als umsatzsteuerermäßigte „Schwimmbäder“
Die Finanzverwaltung stellt klar, dass trotz der Rechtsprechung von EuGH und BFH auch Freizeit-, Spaß- und Thermalbäder unter den weiteren Voraussetzungen als Schwimmbäder ermäßigt besteuert [...]