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Avalzinsen sind Schuldzinsen i. S. d. § 4 Abs. 4a EStG
Der Begriff der Schuldzinsen i. S. d. § 4 Abs. 4a EStG ist weit auszulegen und umfasst neben Darlehenszinsen, sonstigen Finanzierungskosten, Kosten der Besicherung wie Notargebühren für eine [...]