Verpflegungsmehraufwand bei Leiharbeitnehmern nur für drei Monate
Auch Leiharbeitnehmern steht Verpflegungsmehraufwand nur innerhalb der Dreimonatsfrist zu. Insoweit gilt für Leiharbeitnehmer nach einem aktuellen Urteil des BFH nichts anderes als für sonstige [...]