Außergewöhnliche Belastung: Aufwendungen für kontraststarkes Fernsehgerät nicht abzugsfähig
In einem vom Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschiedenen Fall kaufte ein Ehepaar wegen einer Sehkrafteinschränkung der Frau ein sehr kon-traststarkes Fernsehgerät. Die Aufwendungen erklärten die [...]