Zuschläge, die eine GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit zahlt, stellen regelmäßig verdeckte Gewinnausschüttungen dar, weil sie durch das [...]
Die dreitägige Schonfrist des § 240 Abs. 3 AO für Überweisungen endet erst am nächstfolgenden Werktag. Abweichend hiervon zählen Samstag und Sonntag bei der Fristberechnung mit, sofern die Frist [...]
Die Erklärungen sind gemäß § 149 Abs. 2 AO bis zum 31.5.2011 abzugeben. Bei Land- und Forstwirten mit abweichendem Wirtschaftsjahr endet die Frist nicht vor Ablauf des dritten Monats nach Schluss [...]