Einsprüche auf Erstattung zum Körperschaftsteuerguthaben können ruhen
Die Auszahlung des Ende 2006 vorhandenen Körperschaftsteuerguthabens erfolgt grundsätzlich in zehn gleichen Jahresraten seit dem 30.9.2008. Dabei erfolgte nach § 37 Abs. 5 S. 6 KStG eine [...]