In für BUCHHALTER & UNTERNEHMENSBERATER, für UNTERNEHMER, Steuer-Tipps für ALLE

Wird ein Einzelunternehmen in eine Kapitalgesellschaft zu Buchwerten nach § 20 UmwStG eingebracht, kann der im Einzelunternehmen gebildete IAB (Investitionsabzugsbetrag) nicht auf die Kapitalgesellschaft übertragen werden. Durch die Einbringung ändert sich – ebenso wie bei einer Veräußerung – der Rechtsträger des Betriebs infolge eines entgeltlichen Vorgangs.

Sachverhalt

Streitig war, ob ein in einem Einzelunternehmen gebildeter Investitionsabzugsbetrag nach Einbringung des Unternehmens in eine GmbH zu Buchwerten übertragen werden kann oder gewinnerhöhend rückgängig zu machen ist.

Der Steuerpflichtige ist selbstständiger Unternehmensberater und betrieb in den Streitjahren ein Einzelunternehmen. Er gründete eine GmbH, deren wesentlicher Zweck ebenfalls auf dem Gebiet der Unternehmensberatung lag und brachte sein Einzelunternehmen gemäß § 20 UmwStG in die GmbH ein. Das FA beabsichtigte, die Einkommensteuerfestsetzungen nach § 7g Abs. 3 S. 2 EStG zu ändern. Als Begründung führte es an, dass die geplanten Investitionen, für welche die beiden IAB gebildet wurden, wegen der Einbringung des Einzelunternehmens in die GmbH nicht mehr im Einzelunternehmen durch den Kläger realisierbar seien.

Entscheidung

Das FG sah es wie das FA: Zwar hatte der Unternehmer in den Streitjahren 2016 und 2017 die IAB gemäß § 7g Abs. 1 EStG zu Recht in seinem Einzelunternehmen gebildet und dadurch seinen Gewinn entsprechend gemindert. Jedoch stand nach der rückwirkenden Gründung der GmbH und der Einbringung des Einzelunternehmens gemäß § 20 UmwStG zu Buchwerten fest, dass er keine Investitionen mehr im Rahmen seines Einzelunternehmens tätigen konnte.

Ebenso wie bereits die Bildung eines IAB ausscheidet, wenn im Zeitpunkt seiner Geltendmachung beim FA feststand, dass der Betrieb zu Buchwerten in eine Kapitalgesellschaft eingebracht werden soll, ist auch ein zunächst rechtmäßig gebildeter IAB rückgängig zu machen, wenn bei einer rückwirkenden Einbringung des Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft die Investitionen letztlich erst nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag in eine Kapitalgesellschaft erfolgen. Die Einbringung eines Betriebs in eine Kapitalgesellschaft nach § 20 UmwStG stellt einen tauschähnlichen Vorgang, also einen Spezialfall der Betriebsveräußerung dar.

fundstelle